Wir am THG
Eltern – Schulpflegschaft
Wie Elternmitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Dort sind die Grundsätze der Mitwirkung in den offiziellen Gremien geregelt. Zu den wichtigsten dieser Gremien, in denen Eltern mitwirken, zählen die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft, die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Mitwirkung bedeutet hier das Recht auf Entscheidung oder Beteiligung, im einzelnen Anhörungs-, Beratungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte, sowie das Recht auf Information. Darüber hinaus gibt es aber auch noch zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Schulwesens, z.B. bei vielen Initiativen und Aktionen, die im Verlauf des Schuljahres oder auch im Verlauf der Schullaufbahn unserer Kinder immer wieder Berührungspunkte und Möglichkeiten zur Mitwirkung bieten und das Schulleben bereichern. Beispiele am THG: Organisation des Besentages, Mitgestaltung von Berufsinformationsveranstaltungen, verschiedene Arbeitskreise, Büchereidienst,…
Eine gute Zusammenarbeit der Eltern mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und den Schülern ist für jede Schule von unschätzbarem Wert. Sie hilft ihr, den gemeinsamen Erziehungsauftrag wirkungsvoll wahrzunehmen. Dieses Motto wird am THG in konstruktiver und aktiver Weise gelebt. Diese Informationen finden Sie in unserem Flyer zur Elternmitwirkung am THG:
Mitglieder der Schulpflegschaft:
- Frau C. Volke (Vorsitzende)
- Herr B. Boldin
- Herr D. Pochwyt