Die Mittelstufe

Blaue Briefe

Blaue Briefe in der Mittelstufe

“Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so erhalten die Eltern eine Mitteilung nach § 50 Abs. 4 SchulG, den so genannten “Blauen Brief”. Unterbleibt die Benachrichtigung, so wird eine mangelhafte oder ungenügende Leistung bei der Versetzung nicht berücksichtigt. Hätte eine Benachrichtigung für zwei Fächer erfolgen müssen, so bleibt nur eine nicht ausreichende Leistung unberücksichtigt.

Das gilt nicht für Zeugnisse, die mit einem Abschluss oder einer Berechtigung verbunden sind. Hier werden stets alle nicht ausreichenden Leistungen berücksichtigt.”

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de